31-08-2010
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 31.08.2010
Beschluss-Nr.: 52/14/10
Vergabe Ausbau Straße „Am Mühlweg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Steina beschließt in seiner öffentlichen Sitzung
am 31.08.2010 auf der Grundlage der Empfehlung durch das Planungsbüro iTm- Ingenieurbüro für Tiefbauplanung Mager, Kastanienweg 5 in 01896 Pulsnitz den Auftrag für den Ausbau der Straße „Am Mühlweg“ in Steina
Der Firma HEF Flottmann Tiefbau GmbH & Co.KG aus 01454 Wachau mit einer Bruttoangebotssumme von 175.591,33 € zu erteilen.
Begründung:
In Anwendung der VwV Beschleunigung Vergabeverfahren wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Es wurden 6 Firmen, deren Geeignetheit der Gemeinde bekannt ist, beteiligt.
Die Firma erhält den Auftrag wegen der Abgabe des preisgünstigsten Angebotes.
Beschluss-Nr.: 52/14/10
Flurstückserwerb eines öffentlich gewidmeten Weges
Der Gemeinderat der Gemeinde Steina beschließt in seiner öffentlichen Sitzung
am 31.08.2010 ca. 510 m² vom Flurstück 279/1 der Gemarkung Niedersteina von Frau Pia Wendt, Eselsburg 17 in 01917 Kamenz käuflich zu erwerben.
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 6,00 Euro/m².
Die Fläche ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet und ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Bei dieser Fläche handelt es sich um einen öffentlich gewidmeten Weg, der als Zufahrt für mehrere bebaute Grundstücke dient. Dieser Weg soll mit Fördermitteln grundhaft neu ausgebaut werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Gemeinde Eigentümer ist.
Beschluss-Nr.: 53/14/10
Bauvoranfrage zu einer Tierpension auf dem Fl.-Nr.: 456,455 a
der Gemarkung Niedersteina
Der Gemeinderat der Gemeinde Steina beschließt, dem oben genannten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung des von der Bauherrin zu erbringenden Nachweises der gesicherten Erschließung, zu erteilen.
Begründung: Das Flurstück befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich.
Die zentrale Wasserversorgung ist bisher nicht gesichert. Eine Anbindung ist in ca. 500m Entfernung möglich, die Kosten sind im vollen Umfang von der Bauherrin selbst zu tragen.
Die Zufahrt ist über die Staatsstraße möglich, muss aber mit dem Straßenbauamt abgestimmt werden.
Das Schmutzwasser soll in einer abflusslosen Grube gesammelt werden.
Eine Aussage zur Niederschlagswasserbeseitigung muss noch erfolgen.
Beschluss-Nr.: 54/14/10
4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steina über die Form der
öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe
(Bekanntmachungssatzung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Steina beschließt in seiner öffentlichen Sitzung
am 31.08.2010 die 4. Änderung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) laut Anlage zu diesem Beschluss.
Beschluss-Nr.: 55/14/10
Überplanmäßige Ausgabe 2010
Der Gemeinderat der Gemeinde Steina beschließt in seiner öffentlichen Sitzung
am 31.08.2010 eine überplanmäßige Ausgabe zur Erneuerung des Heizkessels in der Kinderkrippe in Höhe von 9.500,00 €.
Begründung:
Der alte Heizkessel in der Kinderkrippe arbeitet mit hohen Heizverlusten. Nach Aussage der hinzugezogenen Firmen, ist eine Reparatur dieses Kessels nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll.
Finanzierung:
Überplanmäßige Ausgabe 36.51.01.01 / 421100 9.500,00 €
Zuschuss SA B 1.250,00 €
Einsparung bei Baumaßnahme
Straßenbau Räumsack 8.250,00 €



